Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des 148 München

(Stand 01.10.2016)

1. Leistungsangebot

Das 148 bietet Kurse und offene Stunden für Männer, Frauen und Kinder, andere Trainingsstunden in Gruppen, als auch weitere Veranstaltungen wie Workshops, Seminare und Vorträge an.

Die Kurse sind auf dem Kurskalender/ Kursbeschreibung auf der Webseite aufgeführt.

2. Anmeldung/ Abstandnahme/ Erstattung von Gebühren

Dies betrifft nur Seminare, Workshops und geschlossene Kurse. Offene Stunden sind davon ausgenommen.

Mit der schriftlichen Anmeldung per Email zu einem Kurs wird automatisch die Kursgebühr fällig. Die Anmeldung ist nur mit erfolgter Zahlung verbindlich; ohne Zahlung liegt keine gültige Anmeldung vor.
Für das 148 verbindliche Leistungstermine und –fristen müssen schriftlich von den Parteien vereinbart werden. Bei einer Stornierung der Anmeldung bis 14 Tage vor Kurs-/ Seminarbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Kursgebühr, bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt oder Nichterscheinen die volle Kurs- bzw. Seminargebühr. Für nicht teilgenommene Kurstage erfolgt keine Erstattung der (anteiligen) Kursgebühr. Ein Rücktritt von den Kursen ist nur aufgrund gesundheitlicher Probleme möglich, die durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches die Unfähigkeit zur Teilnahme ausweist, belegt werden müssen. Die Gebühren werden dann anteilsmäßig, höchstens in Höhe von 70% der Gesamtkursgebühren erstattet. Sofern ein bestätigter Einzeltermin oder die Buchung einer Veranstaltung mit Barbezahlung vor Ort ohne Einhaltung einer Frist von 48 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt oder ohne Absage nicht eingehalten wird, ist das Honorar für den Termin in voller Höhe zu bezahlen.

3. Bezahlung

Die Bezahlung der Kursgebühr für Seminare, Workshops und geschlossene Kurse erfolgt durch Überweisung der Kursgebühr. Offene Stunden durch den Kauf einer Einzel- oder 10er-Karte. Eine Zahlung ist erst dann bewirkt, wenn das 148 über den Betrag frei verfügen kann. Zahlungen sind für das 148 kostenfrei zu leisten. 10er-Karten haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Kaufdatum. Aktuelle Preise entnehmen sie bitte unserer Webseite.
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Bei länger andauernder Krankheit, besonderer beruflicher Situation, kurzfristigem Ortswechsel oder anderen ungewöhnlichen Situationen, ist aus Kulanzgründen eine einmalige Verlängerung der Karte bis zu 2 Monaten möglich.

3.1 Entwertung von 10er Karten

Eine Teilnahme an einer Trainings- oder Übungsstunde kann gegen Entwertung auf einer 10er-Karte erfolgen. Für die Teilnahme an einer Übungs- oder Trainingseinheit wird eine Teilnahme auf der 10er Karte entwertet. Die Konditionen für die 10er-Karten sind auf der Webseite aufgeführt (Kosten, Gültigkeit, Übertragbarkeit). Die 10er-Karten können für alle offenen Stunden des aktuellen Stundenplans eingesetzt werden. Die Gültigkeit der 10er-Karte ist zeitlich begrenzt und wird auf der Karte eingetragen. Nach Ablauf der Gültigkeit ist das 148 München nicht mehr verpflichtet Guthaben von unverbrauchten Stunden zu akzeptieren. 10er-Karten können von mehreren Teilnehmern gleichzeitig genutzt werden, sofern dies nicht ausdrücklich auf der Karte ausgeschlossen wird.
10er-Karten sind übertragbar, das heißt, der Eigentümer der Karte kann die Karte an dritte Personen zur Nutzung weitergeben. Die Gültigkeit von 10er-Karten kann nicht verlängert werden. Dies gilt auch, wenn wegen Krankheit, beruflichen Umständen, Wohnortwechsel oder sonstigen ungewöhnlichen Umständen die Karte vom Inhaber nicht im festgelegten Zeitraum genutzt werden kann.

4. Kursleiter

Kann der Kursleiter seinen Kurs aus nicht vorhersehbaren Gründen (Krankheit, höhere Gewalt, etc.) nicht übernehmen, hat er das Recht, einen Ersatzleiter zu stellen oder aber die Kursstunde ausfallen zu lassen. Ein Ersatztermin wird dann angekündigt. Dem Teilnehmer stehen keinerlei (Ersatz-) Ansprüche bei Ausfall eines Kurses oder Teile hiervon zu, wenn ein Kursleiter ausfällt; das 148 haftet insbesondere nicht auf Ersatz von Reise-und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall und auch nicht für mittelbare Schäden jeglicher Art.

5. Haftung bei Unfällen, Sachschäden und Diebstahl

Während der Durchführung der Kurse und sonstiger Veranstaltungen des 148 übernimmt jeder Teilnehmer die volle Verantwortung für sich selbst. Das 148 haftet nicht für Aussagen, vermittelte Informationen, Kenntnisse und erteilten Rat; Das 148 übernimmt insbesondere keine Verantwortung im Hinblick auf die Verwertbarkeit solcher Leistungen. Gleiches gilt für mitgebrachtes Eigentum; das 148 haftet insbesondere nicht für Verlust oder Beschädigung der Garderobe, Wertsachen (Garderobenhaftung).

Das 148 haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmer innerhalb der Räume des 148, es sei denn, dass aus gesetzlichen Gründen eine Haftung zwingend vorgeschrieben ist. Jeder Teilnehmer an Kursen, Seminaren und Workshops übernimmt die volle Verantwortung für seine Erfahrungen und Handlungen und stellt das 148, seine Mitarbeiter und die Kursleiter von allen Haftungsansprüchen frei. (Haftungsausschluss Erklärung)

6. Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird eine solche Bestimmung vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war; dies ist erforderlichenfalls durch ergänzende Vertragsauslegung zu ermitteln. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand (soweit gesetzlich zulässig) sind der Hauptsitz des 148.

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